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Der Weg zur CE-Erklärung

CE-Zertifikat und Betreiberpflichten

Wie erreichen wir die Konformität einer Anlage? - Der richtige Weg beginnt mit der Identifikation der relevanten Normen und Richtlinien, die für den Betrieb in der EU einzuhalten sind. Das CE-Zertifikat ist eine Herstellererklärung. Das bedeutet, dass wir als Hersteller in der Pflicht sind, die Anlagen konform zu den Regularien der EU zu bauen. Das bestätigen wir mit der CE-Erklärung. Allerdings dürfen sich Betreibende auch nicht ausschließlich auf das erhaltene Zertifikat verlassen. Es ist deshalb regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz durchzuführen und evtl. Abweichungen zum möglicherweise geänderten Stand der Regelungen zu beheben, oder beheben zu lassen. Bei uns erhalten Sie die gesamte Dokumentation zur CE-Zertifizierung sowie eine ausführliche Bedienungsanleitung zu jeder Anlage. Diese Dokumentation hilft auch bei der wiederkehrenden Gefährdungsbeurteilung und erleichtert diese Tätigkeit.

Von der Konformitätsvermutung zum CE-Zertifikat

Welche Schritte führen zur CE-Erklärung?

Um die Konformität einer Anlage zu bestätigen sind folgende Schritte erforderlich:
  1. Identifikation der relevanten Normen und Richtlinien
  2. Risikoanalyse
  3. Sicherheitskonzept
  4. Verifikation
  5. Dokumentation

Identifikation der relevanten Normen und Richtlinien

Aktuell werden Anlagen von testFAB42 meist nach den folgenden Richtlinien hergestellt und in Betrieb genommen:
  • Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
  • Niederspannungsrichtlinie
  • VDE0104
Dabei kommen allerdings noch weitere Normen zur Anwendung, die hier nicht aufgezählt werden.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse wird häufig gemäß der Norm DIN EN ISO 12100 durchgeführt. Es ist wichtig, zunächst die Grenzen der Anlage festzulegen. Dies erfolgt in unseren Anwendungen an Schnittstellen, da die Anlagen meist noch Peripheriegeräte für die Funktion benötigen. Diese sind jedoch oft nicht Teil der Anlage, da sie nicht eindeutig festgelegt werden können oder müssen.
So kann z. B. der Wechsel eines Temperiergerätes gewünscht sein, um die Verlustleistung der unterschiedlichen Prüflinge zu kühlen. Wäre in diesem Fall das Temperiergerät nicht hinter der Schnittstelle, wäre das ein mutwilliger Eingriff in die Anlage durch das Bedienpersonal, und die CE-Erklärung der Anlage wäre nicht mehr gültig.
Beispielhafte Festlegung der Anlagengrenze im HV-Labor
Beispiel: Anlagengrenze
Sind dann die Grenzen der Anlage definiert, werden die einzelnen Stellen, an denen Personen zu Schaden kommen könnten, betrachtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen gerade mit der Anlage interagieren, oder sich nur zufällig im Einflussbereich aufhalten.
Das Risiko an den entdeckten Stellen mit potentieller Gefährdung wird so betrachtet, als sei keinerlei Schutzmaßnahme dagegen vorhanden.

Sicherheitskonzept + Verifikation

Die Maßnahmen zum Schutz der Personen an der Maschine oder Anlage sollte der Priorität nach folgendermassen gegliedert werden:
  1. konstruktive Maßnahmen (z. B. Sicherheitseinhausung)
  2. technische Maßnahmen (z. B. trennende Schutzeinrichtung)
  3. organisatorische Maßnahmen (z. B. Warnhinweise)
Es ist erforderlich, dass Menschen mit der Anlage arbeiten. Daher lassen sich Gefährdungsbereiche nicht ausschliesslich durch konstruktive Maßnahmen einhausen, oder abdecken. Technische Maßnahmen in Form einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung sind hier eine gute Wahl.
Festlegung des erforderlichen Performance-Levels
Festlegung des PLr
Rein organisatorische Lösungen entsprechen in aller Regel nicht dem Stand der Technik und sind deshalb nicht ausreichend. In den meisten Fällen werden also technische Maßnahmen zum Einsatz kommen. Um festzustellen ob die technische Maßnahme angemessenen Schutz vor Verletzungen bietet, wird die gesamte Sicherheitsfunktion beurteilt und mit dem erforderlichen Performance-Level (PLr) verglichen. Hierzu betrachtet man den Auslöser der Funktion und den gesamten Pfad bis zur Wirkung die sicherstellt, dass der sichere Zustand der Anlage erreicht wird. Es werden dabei z. B. die MTTF oder MTTFd-Werte der Komponenten verrechnet, um statistisch die Betriebsdauer zu ermitteln, nach der die Anlage einen gefährlichen Fehler haben könnte. Weiterhin wird noch ein Diagnosedeckungsgrad (DC) eingeführt. Dieser beschreibt, wie gut ein Fehler entdeckt werden kann.

Dokumentation

Die Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Dazu gehört unter Anderem eine Betriebsanleitung in der Sprache des Einsatzortes der Anlage. Diese Anleitung muss alle Phasen der Lebensdauer der Anlage betrachten und Handhabungshinweise dazu geben. Neben den Protokollen der vorher beschriebenen Phasen gehört natürlich auch das CE-Zertifikat und die Warnhinweise auf der Anlage zur vollständigen Dokumentation.

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